Restrukturierungsrahmen =                 vor-insolvenzliches Sanierungsverfahren

Generelle Informationen:

 

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens (Schwelle zur Zahlungsunfähigkeit überschritten = Insolvenzantrag)
  • Geschäftsleitung bleibt während der Restrukturierung am Ruder
  • Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten = wesentlich nur überwachende Funktion
  • Zentrales Element: Restrukturierungsplan, dieser soll eine Insolvenz abwenden
  • Restrukturierungsplan muss nicht zwingend über alle Gläubiger erstellt werden
  • Keine Einigung mit Gläubigern = Scheitern der Sanierung = Insolvenz
  • Ausnahme: Lohn- und Gehaltsansprüche / Pensionsforderungen
  • Zustimmung in der Gruppe: 75% (ein Mehrheitserfordernis nach der Höhe der betroffenen Forderung und nicht nach Gläubiger-Köpfen)
  • Unternehmer bleibt eigenständig und flexibel bei Sanierungsbemühungen

 

Besonderheit:

 

Möglichkeit, gegenseitige Verträge gerichtlich beenden zu lassen!

 

Voraussetzung:

eine Vertragsanpassung oder -beendigung ist für ein Restrukturierungsvorhaben erforderlich, der Vertragspartner hierzu aber nicht bereit ist.

 

Vertragspartner hat „Anspruch wegen Nichterfüllung“! Dieser Anspruch kann wiederum eine Restrukturierungsforderung im Restrukturierungsplan darstellen.

 

(Info: das Gericht prüft auf mögliche Missbrauchsmöglichkeiten)

 

 

Weitere Stabilisierungsmaßnahmen:

 

Restrukturierungsgericht kann auf Antrag des Unternehmens für bis zu drei Monaten eine Sperre von Zwangsvollstreckungen anordnen und die Verwertung, die in einem Insolvenzverfahren zur Aus- oder Absonderung berechtigen, untersagen.

Geschäftsleitung:

 

  • Krise früh erkennen
  • Gegenmaßnahmen ergreifen
  • Interessen der Gläubigergesamtheit wahren
  • Eigenverwaltung

Haken:

 

  • Der Restrukturierungsrahmen steht nur ab Eintritt einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zur Verfügung.
  • Unternehmen müssen einen Insolvenzgrund eingestehen
  • Dies hat bereits in der Vergangenheit viele Unternehmen abgehalten frühzeitig Sanierungsmaßnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu ergreifen.

Sanierungsberater:

 

Jeglichen Vorbehalten entgegenzuwirken und den Restrukturierungsrahmen mit dem Unternehmen zum Erfolg zu machen.

Insolvenzantrag:

 

  • Zahlungsunfähigkeit: muss nach wie vor 3 Wochen nach dem Eintritt gestellt werden
  • Überschuldung: auf 6 Wochen verlängert
  • Prognosezeitraum: drohende Zahlungsunfähigkeit 24 Monate / Überschuldung: 12 Monate

(Die auf dieser Seite angegeben Informationen sind Auszüge zur neuen Insolvenzrechtsreform. Die WICHMANN.CONSULT übernimmt daher keine Haftung für Vollständigkeit und ggf. rechtlich, fehlerhafte Ausführungen.)

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