Generelle Informationen:
Besonderheit:
Möglichkeit, gegenseitige Verträge gerichtlich beenden zu lassen!
Voraussetzung:
eine Vertragsanpassung oder -beendigung ist für ein Restrukturierungsvorhaben erforderlich, der Vertragspartner hierzu aber nicht bereit ist.
Vertragspartner hat „Anspruch wegen Nichterfüllung“! Dieser Anspruch kann wiederum eine Restrukturierungsforderung im Restrukturierungsplan darstellen.
(Info: das Gericht prüft auf mögliche Missbrauchsmöglichkeiten)
Weitere Stabilisierungsmaßnahmen:
Restrukturierungsgericht kann auf Antrag des Unternehmens für bis zu drei Monaten eine Sperre von Zwangsvollstreckungen anordnen und die Verwertung, die in einem Insolvenzverfahren zur Aus- oder Absonderung berechtigen, untersagen.
Geschäftsleitung:
Haken:
Sanierungsberater:
Jeglichen Vorbehalten entgegenzuwirken und den Restrukturierungsrahmen mit dem Unternehmen zum Erfolg zu machen.
Insolvenzantrag:
(Die auf dieser Seite angegeben Informationen sind Auszüge zur neuen Insolvenzrechtsreform. Die WICHMANN.CONSULT übernimmt daher keine Haftung für Vollständigkeit und ggf. rechtlich, fehlerhafte Ausführungen.)
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