Die Privatinsolvenz, wie der Name schon sagt gilt diese für Privatpersonen, verläuft in folgenden Schritten:
1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
2. Antrag auf Privatinsolvenz
3. Gerichtlicher Einigungsversuch
4. Insolvenzverwalter
5. Wahlverhaltensperiode
6. Restschuldbefreiung
Weitere Hinweise:
(Die auf dieser Seite angegeben Informationen sind Auszüge zum Insolvenzrecht. Die WICHMANN.CONSULT übernimmt daher keine Haftung für Vollständigkeit und ggf. rechtlich, fehlerhafte Ausführungen.)
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