Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz, wie der Name schon sagt gilt diese für Privatpersonen, verläuft in folgenden Schritten: 

 

1. Außergerichtlicher Einigungsversuch

2. Antrag auf Privatinsolvenz

3. Gerichtlicher Einigungsversuch

4. Insolvenzverwalter

5. Wahlverhaltensperiode

6. Restschuldbefreiung

Weitere Hinweise:

 

  • in der Regel geht die Privatinsolvenz über 6 Jahre (zzgl. Vorbereitungszeit)
  • eine Reduzierung der Zeit auf 3 Jahre ist möglich, wenn mind. 35% der Forderungen der Gläubiger beglichen sind und die Kosten des Verfahrens ebenfalls beglichen sind.
  • eine Reduzierung der Zeit auf 5 Jahre ist unter gewissen Umständen möglich, hierzu müssen auf jeden Fall die Verfahrenskosten beglichen sein.

(Die auf dieser Seite angegeben Informationen sind Auszüge zum Insolvenzrecht. Die WICHMANN.CONSULT übernimmt daher keine Haftung für Vollständigkeit und ggf. rechtlich, fehlerhafte Ausführungen.)

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