Regelinsolvenz

Die Regelinsolvenz kommt zum Ansatz für Unternehmen und GmbHs, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung unabwendbar vorliegt. Der grobe Ablauf ist hier:

 

  • Eröffnungsverfahren
  • eigentliches Insolvenzverfahren
  • Abschluss des Verfahrens

 

Ziel des Verfahrens: die Sanierung des Unternehmens! Anderenfalls droht die Liquidation!

 

Vorbereitungsmaßnahmen:

  • Gläubigerliste erstellen
  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Antrag auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung

 

Gerichtliches Insolvenzverfahren

  • Bestellung eines Insolvenzverwalters
  • Sicherungsmaßnahmen der Insolvenzverwaltung
  • Im Schlusstermin: Aufhebung des Insolvenzverfahrens
  • Ankündigung der Restschuldbefreiung

 

Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung

  • Abtretung des pfändbaren Einkommens an den Treuhändler
  • 6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens

 

Restschuldbefreiung

  • Geldstrafen, Forderungen aus unerlaubter Handlung etc. fallen nicht darunter

Insolvenzantrag:

 

  • Zahlungsunfähigkeit: muss nach wie vor 3 Wochen nach dem Eintritt gestellt werden
  • Überschuldung: auf 6 Wochen verlängert
  • Prognosezeitraum: drohende Zahlungsunfähigkeit 24 Monate / Überschuldung: 12 Monate

(Die auf dieser Seite angegeben Informationen sind Auszüge zum Insolvenzrecht. Die WICHMANN.CONSULT übernimmt daher keine Haftung für Vollständigkeit und ggf. rechtlich, fehlerhafte Ausführungen.)

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